Wer darf Mediation anbieten und was ist ein zertifizierter Mediator?

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Die Begriffe „Mediator“ und „zertifizierter Mediator“

Mediator ist kein geschützter Begriff. Das heißt: Im Prinzip darf sich jeder Mediator oder Mediatorin nennen und entsprechende Leistungen anbieten. „Zertifizierter Mediator“ darf sich hingegen nur nennen, wer die Anforderungen des Bundes-Mediationsgesetzes (MediationsG) und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) erfüllt.


Das Bundes-Mediationsgesetz

Das Bundes-Mediationsgesetz definiert Mediation als „ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.“

Um als zertifizierter Mediator nach dem MediationsG anerkannt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

▶ Abschluss einer anerkannten Ausbildung: Der Mediator muss eine Ausbildung absolviert haben, die den Anforderungen der Rechtsverordnung entspricht. Diese Ausbildung kann beispielsweise von anerkannten Mediationsverbänden oder Mediationsinstituten angeboten werden und sollte inhaltlich sowohl theoretische als auch praktische Elemente der Mediation abdecken.

 

▶ Einhaltung von Verhaltensstandards: Der Mediator muss sich an die im Gesetz festgelegten Verhaltensstandards halten, die unter anderem Transparenz, Unabhängigkeit, Neutralität und Verschwiegenheit beinhalten.

 

▶ Teilnahme an Supervision: Der Mediator muss nach Abschluss der Ausbildung eine festgelegte Anzahl von Mediationsfällen durchführen und supervidieren lassen.

 

▶ Erfüllung von Fortbildungsanforderungen: Der Mediator muss regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um seine fachliche Kompetenz aufrechtzuerhalten und auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Da ich die Voraussetzungen des Mediationsgesetzes und der Rechtsverordnung erfülle, darf ich mich „zertifizierte Mediatorin“ nennen.