Einen Beirat bilden

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Bilden Sie einen Beirat zur Beteiligung von Bürgern

Abbildung: Beirat

Beiräte können Kommunen zu verschiedenen Themen – zum Beispiel zur Energiewende – beraten und Empfehlungen aussprechen. Mitglieder eines Beirates können fachkundige und engagierte Bürger aber auch Vertreter von lokalen Firmen und Institutionen sein. So bilden sie eine Schnittstelle zwischen Bürgern, Wirtschaft und der Lokalpolitik. Als ständiges Gremium können sie für eine kontinuierliche Begleitung der Energiewende zwischen einzelnen Bürgerbeteiligungsverfahren sorgen.

 

Ziel eines Energiebeirats ist die dauerhafte Begleitung der kommunalen Energiewende. Sollte es in der Einwohnerschaft Konflikte um einzelne Aspekte geben, sollten zusätzlich Formate zur Konfliktbearbeitung angewendet werden. Außerdem kann der Energiebeirat breitere Bürgerbeteiligungsverfahren zu wegweisenden Entscheidungen nicht ersetzen.

 

Gruppengröße: in der Regel 10 bis 20 Personen

 

Zeitrahmen: in der Regel ständiges Gremium

 

Kosten: ggf. Aufwandsentschädigungen für Mitglieder

 

Zielgruppe: interessierte und fachkundige Bürger, lokale Fachleute

 

Grad der Beteiligung: Konsultation


Hintergrund und Prinzipien

Beiräte haben im Gegensatz zu Ausschüssen des Gemeinderats keine Entscheidungskompetenz, sondern sprechen lediglich Empfehlungen aus. Sie können von den Gemeinderäten freiwillig eingerichtet werden. Jedoch ist in manchen Bundesländern die Einrichtung bestimmter Beiräte Pflicht. In Nordrhein-Westfalen ist zum Beispiel ab 5.000 ausländischen Einwohnern ein Integrationsrat zu bilden (§27 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW). In der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens (GO NRW) wird der Begriff Beirat für derartige Zwecke allerdings nicht verwendet und es gibt im Gegensatz zu anderen Bundesländern wie beispielsweise Sachsen und Sachsen-Anhalt daher auch keinen Verweis auf „sonstige Beiräte“. Allerdings kann die Gemeinde „zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen.“ (§ 27a GO NRW) und generell kann sie Angelegenheiten frei durch Satzungen regeln (§ 7 Abs. 1 GO NRW). Ein Beirat kann sowohl auf Gemeinde- als auch auf Landkreisebene eingerichtet werden. Landkreise können ebenfalls frei Satzungen erlassen (§ 5 Abs. 1 Kreisordnung NRW).

 

Da Energiebeiräte rechtlich nicht definiert sind, werden sie von den Kommunen unterschiedlich gestaltet. Es muss sich daher nicht zwangsläufig um ein Beteiligungsinstrument handeln. In vielen Fällen gehören Energiebeiräten lediglich Ratsmitglieder und Vertreter des bzw. der städtischen Versorgungsunternehmen an.

 

Im Sinne der Bürgerbeteiligung können Energiebeiräte aber auch eine Möglichkeit darstellen, engagierte Bürger bei Energiefragen einzubinden. Bürgerbeteiligungsverfahren sind kostenaufwendig, weswegen sie nur zu wichtigen Entscheidungen sinnvoll sind. Auch die öffentliche Aufmerksamkeit und das Interesse flauen zwischen diesen Schritten ab. Ein Energiebeirat kann Beteiligungsverfahren ergänzen, indem er den Gemeinderat in Energiefragen berät und gleichzeitig offen für Anregungen aus der Bürgerschaft ist. Im Beirat können neben fachkundigen und engagierten Laien auch Berufsexperten wie zum Beispiel Architekten, Handwerker sowie Vertreter von Hochschulen und Energieunternehmen sitzen. Oft sind auch Mitglieder des Gemeinderates im Beirat vertreten. In einer Satzung wird festgelegt, wie die Mitglieder ernannt werden, wie sie Beschlüsse (vor allem Empfehlungen an den Rat) treffen und wann sich der Beirat trifft. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt meist durch den Gemeinderat.

 

In der Regel werden Energiebeiräte als ständiges Gremium auf unbestimmte Zeit eingerichtet. Sie können jedoch auch konkret für die Begleitung eines längeren umfassenden Prozesses, wie die Erarbeitung und Umsetzung eines Klimaschutz- und Energiekonzeptes, gegründet werden. Wenn es generell um Klimaschutz geht, bietet sich auch der Name „Klimabeirat“ an.

 

Das Gremium kann mehr oder weniger formal gestaltet werden. So kann zum Beispiel die Teilnahme an den Sitzungen für die Mitglieder als verpflichtend festgelegt werden. Da die Mitglieder des Beirats jedoch meist ehrenamtlich arbeiten, sind solch strenge Vorgaben nicht zu empfehlen.

 

Ein Energiebeirat kann nicht nur den Gemeinderat beraten, sondern sich auch direkt an die Bürger wenden, indem er Informationen zur Verfügung stellt und eigene Veranstaltungen organisiert.


Ablauf

Initiierung: Der Anstoß, einen Energiebeirat zu gründen, kann entweder aus der Bürgerschaft oder von der Gemeinde selbst kommen. Ein gewisses Engagement sollte jedoch schon vorhanden sein, denn selbstverständlich müssen Personen gefunden werden, die bereit sind, im Beirat mitzuarbeiten. Zur Teilnahme sollte in den Lokalmedien und auf der Gemeindewebseite aufgerufen werden. In der Regel erlässt die Kommune die Satzung und ernennt die Mitglieder des Energiebeirats.

 

Durchführung: Ein Energiebeirat trifft sich meist drei- bis viermal im Jahr oder wenn ein Teil seiner Mitglieder (die Zahl ist in der Satzung festgelegt) dies verlangt. Er wird von der Verwaltung über alle Entwicklungen, die das Thema Energie betreffen, informiert und kann dazu Stellung nehmen. Zudem kann er selbst die Initiative ergreifen und Vorschläge an den Gemeinderat richten. Auch führt der Beirat selbst Projekte durch, die sich zum Beispiel an die Einwohner der Kommune richten. Die Mitglieder des Energiebeirats werden im Turnus von mehreren Jahren – festgelegt in der Satzung – neu ernannt.


Hinweise

Ein Energiebeirat arbeitet in der Regel ehrenamtlich. Jedoch können in der Satzung Aufwandsentschädigungen festgelegt werden. Meist werden diese dann nur den Vorsitzenden gezahlt.


Praxisbeispiel: Energiebeirat der Stadt Baiersdorf

Energiebeiräte finden sich in vielen Kommunen, doch nicht alle ergreifen die Chance, dort auch Know-how aus der Bürgerschaft aufzunehmen. Anders die Stadt Baiersdorf in Franken: In dem 2014 eingerichteten Energiebeirat sitzen neben dem Ersten Bürgermeister und einem Vertreter des Städtischen Kommunalunternehmens, das unter anderem für die Energieversorgung zuständig ist, auch engagierte Bürger, die über Kenntnisse im Energiebereich verfügen. Der Energiebeirat besteht laut Satzung aus mindestens vier Personen (Vorsitzender, Stellvertreter, Erster Bürgermeister und Vertreter des Städtischen Kommunalunternehmens), ist nach oben aber zahlenmäßig nicht begrenzt. Derzeit (Juli 2020) besteht der Beirat aus zwölf Personen plus Bürgermeister und Unternehmensvertreter.

 

Der Energiebeirat soll die Stadt bei der Umsetzung der Energiewende unterstützen und berät den Stadtrat sowie den Energieausschuss in den relevanten Fragestellungen. Dazu beteiligt die Verwaltung den Beirat an diesen Themen und er kann zu den Tagesordnungspunkten der städtischen Gremien Stellung nehmen. Er erarbeitet zudem eigene Empfehlungen, die vom Stadtrat oder dem Ausschuss behandelt werden müssen. Außerdem führt der Beirat auch eigene Veranstaltungen durch und informiert die Einwohnerschaft zum Thema Energie.

 

Die Mitglieder werden für jeweils drei Jahre vom Baiersdorfer Stadtrat ernannt. Sie arbeiten ehrenamtlich, nur der Vorsitzende erhält eine Aufwandsentschädigung. Der Beirat tagt mindestens dreimal jährlich im Rathaus. Laut Satzung sollen sich die Treffen an den Sitzungen des Energieausschusses orientieren, mit dem auch in gemeinsamer Sitzung getagt werden kann. Der Energiebeirat kann jedoch auch auf Antrag eines Viertels der Mitglieder einberufen werden.

 

Der Baiersdorfer Energiebeirat ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die Expertise der Bürger mit Hilfe eines Energiebeirats kontinuierlich in die Arbeit des Stadtrats einfließen kann.


Praxistipps

Um das Ohr an der Bürgerschaft zu haben, sollte der Energiebeirat in den Sozialen Medien vertreten und auf Veranstaltungen wie zum Beispiel Stadtfesten präsent sein.


Interessante Links und Literatur zum Thema Energiebeirat

Agentur für Erneuerbare Energien: Video zum Energiebeirat am Beispiel der Gemeinde Wettenberg

https://www.unendlich-viel-energie.de/mediathek/filme-animationen/energiebeirat-scharnier-zwischen-politik-und-buergern-in-sachen-erneuerbare-energien-am-beispiel-der-kommune-wettenberg?fbclid=IwAR1Bz2oNy_rIljbEwNTiZ9pOtXX-IKBl7q4be4hUn0DCTOIR6XqvKsql_8A

 

Praxisbeispiel Energiebeirat der Stadt Baiersdorf: https://www.baiersdorf.de/de/leben/ehrenamt/energiebeirat/