Ortsbegehung mit relevanten Beteiligten durchführen

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Ortsbegehung als Mittel der Information von Beteiligten

Abbildung: Ortsbegehung

Bei Bau- und Entwicklungsvorhaben geht es um eine oder mehrere konkrete Flächen. Um zusammen planen zu können, ist es sinnvoll, dass sich alle Beteiligten vor Ort ein Bild der Fläche und ihrer Umgebung machen können. Im Rahmen einer Ortsbegehung wird dies möglich. Zudem kann bereits ein erster Austausch stattfinden und problematische Aspekte können diskutiert werden.

 

Eine Ortsbegehung sollte am Anfang des Beteiligungsverfahrens stattfinden. Denn hier wird zunächst deutlich gemacht, welche Flächen von den anstehenden Planungen berührt sind und erste Problemstellungen besprochen. Voraussetzung ist natürlich, dass bereits feststeht, welche Flächen von den Planungen betroffen sind. Im Verlauf der voranschreitenden Planungen können weitere Begehungen durchgeführt werden.

 

Gruppengröße: bis zu 50 Personen

 

Zeitrahmen: 2-3 Stunden

 

Kosten: evtl. Miete eines Busses und Kosten für externe Fachleute

 

Zielgruppe: interessierte Bürger, Vereine und Verbände

 

Grad der Beteiligung: Information/evtl. Konsultation


Hintergrund und Prinzipien

Ortsbegehungen finden nicht nur im Rahmen von Bürgerbeteiligungsprozessen statt. Sie sind ein anerkannter Verfahrensschritt in vielen Bereichen. So führen zum Beispiel auch Gerichte Vor-Ort-Termine in unterschiedlichsten Verfahren durch. Dadurch kann sich der Richter ein eigenes Bild der räumlichen Situation, beispielsweise an einem Tatort, machen.

 

Wenn eine Fläche beplant wird, wird sie meistens vorher in Augenschein genommen – vom Gemeinderat, den Bauherren oder sonstigen beteiligten Akteuren. Gerade bei großen und kontroversen Vorhaben sollte sich auch die lokale Bevölkerung ein Bild der räumlichen Verhältnisse machen können. Dies schafft zum einen Transparenz und Vertrauen. Zum anderen können erste Ideen, Hinweise und Bedenken aufgenommen und diskutiert werden. Dadurch, dass sich die Teilnehmer frei bewegen können und es zu keiner Bühnensituation kommt, wird der persönliche Austausch sowohl zwischen den Teilnehmern als auch mit dem Initiator angeregt. Wenn sich die Teilnehmer die Fläche ansehen können, macht dies gleichzeitig die Erläuterung von Plänen einfacher. Die Erklärungen sollten dennoch an die Zielgruppe angepasst werden und für sie verständlich sein. Dies sollten auch die Experten berücksichtigen, zum Beispiel Gutachter, die hinzugeladen werden können, um konkrete Aspekte wie den Artenschutz zu erläutern.

 

Eine erste Begehung der Fläche sollte angeboten werden, sobald die grundlegenden Rahmenbedingungen der Planungen geklärt sind. Dazu gehören vor allem die Festlegung auf konkrete Flächen, die Flächensicherung und eine ungefähre Vorstellung von Anzahl und Art der Anlagen. Während der weiteren Planung bietet es sich an, weitere Vor-Ort-Termine durchzuführen. Eine Baustellenbesichtigung oder der Besuch der betriebsbereiten Anlagen stellen gute Abschlusstermine dar.


Ablauf

Vorbereitung: Zunächst muss der Zutritt zur Fläche ermöglicht werden. Wenn sich die Fläche (noch) in Privatbesitz bzw. nicht im Besitz der Initiatoren befindet, muss das Einverständnis des Eigentümers eingeholt werden. Da Flächen, zum Beispiel für den Windenergieausbau, teilweise noch keine gute Zufahrt haben, muss zudem sichergestellt werden, dass die Fläche gefahrlos betreten werden kann. Nachdem ein Termin festgelegt und die gewünschten Fachleute angefragt wurden, sollte die Ortsbegehung über verschiedene Kanäle (Lokalpresse, Internet etc.) beworben werden.

 

Durchführung: Die Ortsbegehung sollte einem Programm folgen, es sollte je nach Flächengröße und -beschaffenheit jedoch genug Zeit für eine eigenständige Erkundung bleiben. Die Experten sollten bei ihren Ausführungen auf die Umgebung eingehen. Zum Beispiel kann ein Artenschutzgutachter zeigen, in welchen Richtungen mögliche Artenvorkommen liegen. Dazu muss er nicht nur fachliche Expertise besitzen, sondern auch mit den konkreten Verhältnissen vor Ort vertraut sein.

 

Nachbereitung: Wenn Bürger bei der Ortsbegehung schon Themen bzw. Fragen ansprechen konnten, so sollten diese in das weitere Beteiligungsverfahren überführt werden. Dies sollte auf eine transparente Weise geschehen.


Hinweise

Liegt die zu besichtigende Fläche außerhalb des besiedelten Gemeindebereichs und ist mit dem ÖPNV nur schwer zu erreichen, sollte ein gesonderter Bus angeboten werden, der von einem zentralen Platz der Kommune zum Ort der Veranstaltung fährt.

 

Um das Interesse zu erhöhen, kann es sich anbieten, bekannte Persönlichkeiten, wie zum Beispiel den Bürgermeister, zur Ortsbegehung einzuladen.


Praxisbeispiel: Besichtigung der Flächen für den Windpark Alexanderschanze

Für den 20. September 2011 lud der Projektentwickler, ein mittelständisches Maschinenbauunternehmen, die Bürger ein, sich vor Ort über den geplanten Windpark Alexanderschanze zu informieren. 150 Teilnehmer folgten dieser Einladung und sahen sich die Flächen im Gebiet der Gemeinde Bad Peterstal-Griesbach im Schwarzwald an. Bei der Ortsbegehung waren die Bürger aufgefordert, Fragen zu stellen und sich einzubringen. Zudem nahm auch die Presse an dem Termin teil.

 

Auf dem Gelände waren Schautafeln aufgestellt worden, die Details zum Vorhaben und Visualisierungen der geplanten Anlagen zeigten. Die dem aktuellen Planungsstand entsprechenden Standorte blieben auch nach der Ortsbegehung ausgeschildert, damit sich die Bürger eigenständig ein Bild der Umgebung machen konnten. Der Projektentwickler informierte zudem per Newsletter, den er im Rahmen der Ortsbegehung ankündigte.

 

Das Unternehmen wollte bis zu sieben Windenergieanlagen bauen, von denen eine ein „Bürgerwindrad“ werden sollte. An diesem Bürgerwindrad sollten sich die Bürger finanziell beteiligen können. Allerdings befindet sich das Projekt seit mehreren Jahren in einem Schwebezustand, weil die Gemeinde ihre Zustimmung zurückzog und anfing, einen Teilflächennutzungsplan Windenergie aufzustellen, und zudem Konflikte mit dem Schutz des Auerhuhns auftraten.

 

Das Beispiel des Windparks Alexanderschanze zeigt, dass eine Ortsbegehung gut mit anderen Aktivitäten zur Information und Beteiligung der Menschen vor Ort kombiniert werden kann. Wie alle Beteiligungsformate ist jedoch auch eine gelungene Ortsbegehung keine Garantie für eine erfolgreiche Umsetzung des gesamten Vorhabens.


Praxistipps

Da es den Teilnehmern schwerfallen kann, sich die geplanten Anlagen in der Umgebung vorzustellen, ist es hilfreich, bei der Ortsbegehung Visualisierungen zu nutzen, Kartenmaterial zu erläutern oder andere optische Hilfsmittel zu verwenden.


Interessante Links und Literatur zum Thema Ortsbegehung

  • http://www.windpark-alexanderschanze.de/ (Praxisbeispiel)
  • Dialog schafft Zukunft: Werkzeugkasten Dialog und Beteiligung. Ein Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Düsseldorf 2017, S. 122.