Bürgervertrauensperson

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Bürgervertrauensperson als Weg zur Bürgerbeteiligung

Abbildung: Bürgervertrauensperson

Bei Planungs- und Genehmigungsverfahren besonders von großen Infrastrukturprojekten finden viele Gespräche zwischen den verantwortlichen Akteuren, vor allem zwischen Unternehmen und Behörden, statt – meist hinter verschlossenen Türen. Dies kann zu Misstrauen in der Bevölkerung führen und damit auch den Erfolg eines Beteiligungsverfahrens gefährden. Eine oder mehrere Bürgervertrauenspersonen können bestellt werden, um diesen Gesprächen als Verfahrenszeugen für die Menschen vor Ort beizuwohnen.

 

Vorhaben der Energiewende können einen deutlichen Einfluss auf die Lebenswelt der Einwohner einer Gemeinde haben. Viele Bürger verfolgen derartige Planverfahren daher mit Skepsis. Bürgervertrauenspersonen können helfen, Transparenz und Vertrauen für das Verfahren zu schaffen und damit die Grundlage für einen gelingenden Dialogprozess herzustellen.

 

Bürgervertrauenspersonen sollten so früh wie möglich in einem Verfahren bestimmt werden. Ihre Einsetzung kann zwar Konflikten vorbeugen, zur Bearbeitung sind jedoch andere Formate nötig.

 

Gruppengröße: eine bis maximal vier Bürgervertrauenspersonen – Die Bürgervertrauensperson oder -personen können theoretisch alle betroffenen und interessierten Bürger vertreten.

 

Zeitrahmen: das gesamte Plan- oder Genehmigungsverfahren begleitend

 

Kosten: evtl. Aufwandsentschädigung/Kostenerstattung für die Bürgervertrauensperson(en)

 

Zielgruppe: Betroffene und interessierte Bürger werden vertreten.

 

Grad der Beteiligung: Repräsentation/Information


Hintergrund und Prinzipien

Das Einsetzen von Bürgervertrauenspersonen ist keine direkte Bürgerbeteiligung in dem Sinne, dass die Bürger vor Ort dadurch ihre Anliegen in das Verfahren einbringen können. Es ist eher eine repräsentative und je nach Ausgestaltung auch informierende Maßnahme. Sie bietet jedoch eine gute Grundlage, um Vertrauen zu stärken und einen konstruktiven Beteiligungs- oder Dialogprozess erst zu ermöglichen.

 

Die Hauptaufgabe einer Bürgervertrauensperson ist es, als Verfahrenszeuge die Rechtmäßigkeit des Plan- bzw. Genehmigungsverfahrens zu bezeugen. Da Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde oft im intensiven Austausch stehen, um die Voraussetzungen für eine mögliche Genehmigung zu klären, wird ihnen in einigen Fällen von der lokalen Bevölkerung eine gewisse Nähe unterstellt. Dies geht bis hin zu Vorwürfen der „Mauschelei“. In diesen Fällen kann die Bürgervertrauensperson als Verfahrenszeuge Abhilfe schaffen. Inwiefern der Aufgabenbereich einer Bürgervertrauensperson über diese Rolle hinausgeht, dazu liest man unterschiedliche Positionen. Bürgervertrauenspersonen können zusätzlich mitwirken a) das Beteiligungsverfahren bekannt zu machen, b) die Dialogregeln zu überwachen, c) über Inhalte zu informieren, d) die Verständlichkeit der Projektinformationen zu gewährleisten oder e) Interessen der Bürgerschaft in den Gesprächen zu repräsentieren, sodass die Behörde eine Vermittlungsposition zwischen den Bürgern und dem Vorhabenträger einnehmen kann. Je mehr Aufgaben die Vertrauensperson erfüllen soll, desto höher sind die Ansprüche, die an ihre Kompetenzen gestellt werden, und desto schwieriger gestaltet sich unter Umständen die Auswahl eines passenden Kandidaten.

 

In Genehmigungsverfahren werden auch Dokumente behandelt, deren Inhalt nicht (vollständig) für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weil es sich beispielsweise um Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Bürgervertrauensperson sollte diese Informationen nicht vorgelegt bekommen, um nicht vor einem Dilemma zu stehen. Dokumente, die ihr nicht zur Verfügung gestellt werden, sollten jedoch kurz zusammengefasst und ihre Geheimhaltung gut begründet werden. Dabei sollte dem Vorhabenträger bewusst sein, dass die Bürgervertrauensperson nur die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bezeugen kann, wenn ihr keine wichtigen Informationen vorenthalten bleiben. Mit der Vertrauensperson kann vereinbart werden, dass Dokumente nicht ungefragt weitergegeben werden dürfen, sondern dass sie den Inhalt, wenn nötig, im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit mündlich zusammenfasst.

 

Ob eine oder besser mehrere Vertrauenspersonen ernannt werden, hängt von der Konstellation vor Ort ab. Wenn es verschiedene, sich diametral gegenüberstehende Interessengruppen gibt oder wenn die Planungen mehrere Gemeinden betreffen, bietet es sich an, mehrere Vertrauensleute einzusetzen. Es kann auch sinnvoll sein, die Vertrauensleute zur Hälfte mit Vertretern der direkt Betroffenen und zur Hälfte mit Personen zu besetzen, die sich als Vertreter der gesamten Einwohnerschaft verstehen.

 

Das Bestellen von Bürgervertrauenspersonen empfiehlt sich vor allem für größere und/oder umstrittene Genehmigungsverfahren, um die Abläufe transparent zu machen. Kommunale Planverfahren sollten sowieso öffentlich stattfinden. Hier sollten vor allem Informations- und Dialogverfahren gewählt werden, um über das Vorgehen der Verwaltung zu informieren. Daher sollte vorher überlegt werden, welche Vorteile der Einsatz von Bürgervertrauensleuten für das konkrete Planverfahren wirklich bringt. Vertrauenspersonen könnten in Planverfahren gegebenenfalls dabei unterstützen, die komplizierten Vorgänge und Informationen für Laien verständlich darzustellen.

 

Bürgervertrauenspersonen arbeiten grundsätzlich ehrenamtlich. Bei aufwendigen Verfahren kann jedoch eine Aufwandsentschädigung oder die Erstattung von Fahrtkosten in Betracht gezogen werden. Rechtlich ist das Instrument der Bürgervertrauensperson bisher nicht vorgeschrieben. Es ist daher das Einverständnis der verantwortlichen Akteure – meist Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde – notwendig.

Prinzipien:

 

Eine Bürgervertrauensperson …

  • ist vor Ort als sachkundig und weitestgehend neutral bekannt.
  • hat ein gutes Grundlagenwissen über das Thema und die Verfahren, muss jedoch kein Spezialist sein.
  • versteht sich als Verfahrenszeuge.
  • kommt aus dem Ort oder der Region bzw. ist dort bekannt und anerkannt.
  • nimmt an allen wichtigen Gesprächen zwischen den verantwortlichen Akteuren (Vorhabenträger, Behörden, Kommune usw.) teil.
  • kann die Ausdrucksweisen von Behörden und Vorhabenträger übersetzen.
  • bekommt alle Unterlagen zur Verfügung gestellt (oder zusammengefasst).

Ablauf

Vorbereitung: Wenn die Idee, eine Bürgervertrauensperson einzusetzen, – von welcher Seite auch immer – vorgeschlagen wird, müssen zunächst die Akteure, die an dem zu bezeugenden Verfahren bzw. den Gesprächen beteiligt sind, um Einverständnis gebeten werden.

 

Durchführung:

  • Auswahl der Bürgervertrauensperson: Zunächst wird überlegt, welche Personen für die Aufgabe in Frage kommen. Dies kann zum Beispiel auf einer Informationsveranstaltung zusammen mit den Bürgern diskutiert werden. Der oder die Auserwählten müssen natürlich einwilligen, diese Rolle zu übernehmen. Der Gemeinderat sollte anschließend ein offizielles Mandat aussprechen – am besten mit großer Mehrheit. Dies schafft Legitimität.
  • Aufgabenklärung: Bevor die Bürgervertrauenspersonen ihre Tätigkeit aufnehmen, sollte ihr genauer Aufgabenbereich in einem Gespräch mit der Gemeinde oder der Genehmigungsbehörde abgeklärt werden.
  • Während des Verfahrens: Die Bürgervertrauensleute können schon in einer frühen Phase in das Konflikt- oder Beteiligungsscoping einbezogen werden. Im Verfahren nehmen sie an möglichst allen Besprechungen zwischen den Akteuren teil. Auch bei öffentlichen Veranstaltungen sollten sie anwesend sein. Die Vertrauenspersonen werden zudem in den Schriftverkehr eingebunden. Dokumente mit nichtöffentlichem Inhalt werden für sie zusammengefasst.

 

Abschluss: Nach Abschluss des Verfahrens sollte den Bürgervertrauensleuten ein offizieller Dank ausgesprochen werden. Ihre Rolle sollte in die Dokumentation des Verfahrens bzw. des Beteiligungsprozesses aufgenommen werden.


Hinweise

Die Bürgervertrauenspersonen sollten nach Möglichkeit keine Mandatsträger, vor allem in höheren Positionen (z. B. Bürgermeister), sein, da die Gefahr von Interessenkonflikten besteht.

 

Bürgervertrauenspersonen sollten nur eingesetzt werden, wenn sich auch wirklich mindestens eine geeignete und anerkannte Person findet. Eine nicht geeignete (weil z. B. umstrittene) Person zu beauftragen, kann das Vertrauen in das gesamte Verfahren gefährden.


Praxisbeispiel: Gersbacher Bürgervertrauensperson für den Windpark Hasel

Im Rahmen des Forschungsprojektes DezentZivil wurde 2015 eine Bürgervertrauensperson bei Windenergieplanungen in den Gemeinden Schopfheim und Hasel eingesetzt. Schon 2011 bekundeten Projektierer ihr Interesse an Flächen in dem Schopfheimer Ortsteil Gersbach und in der Nachbargemeinde Hasel. Das Forschungsprojekt setzte in beiden Fällen verschiedene Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung ein. Die Genehmigungsbehörde zeigte sich offen für den Einsatz von Bürgervertrauenspersonen. Jedoch stimmte lediglich der Projektentwickler für die Flächen in Hasel dieser Maßnahme zu. Das in Gersbach tätige Unternehmen lehnte sie aufgrund von Befürchtungen bezüglich Geschäftsgeheimnissen ab.

 

Schon 2012 hatte die Gemeinde Hasel einen Vorvertrag mit einem regionalen Unternehmen geschlossen. Zunächst waren nur drei Windenergieanlagen auf Flächen im Besitz der Gemeinde Hasel geplant gewesen. Es kam jedoch eine öffentlich ausgeschriebene Staatsforstfläche (im Eigentum des Landes Baden-Württemberg) hinzu, was die Errichtung von insgesamt fünf Anlagen möglich machte. Die Fläche reichte somit an die Grenze des Schopfheimer Ortsteils Gersbach heran, lag jedoch auf Haseler Gemeindegebiet. Da die Gersbacher Bevölkerung am stärksten von den Windenergieplanungen betroffen war, sollte die Bürgervertrauensperson das Verfahren vor allem für diesen Ortsteil bezeugen.

 

Die Vertrauensperson wurde auf einer öffentlichen Veranstaltung bestimmt: Die Wahl fiel auf einen ehemaligen Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde und Mitglied des Gersbacher Ortschaftsrats. Er bekam im Anschluss an die Veranstaltung ein offizielles Mandat vom Ortschaftsrat. Die Bürgervertrauensperson nahm unter anderem an der Vorantragskonferenz mit Projektierer und Genehmigungsbehörde teil, die einige Monate vor dem Einreichen der Antragsunterlagen stattfand. Letzteres geschah noch im gleichen Jahr. Das Genehmigungsverfahren fand als vereinfachtes Verfahren ohne formelle Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Ein Jahr später, 2016, wurden vier Windenergieanlagen genehmigt – eine Anlage war zuvor vom Betreiber aus dem Antrag herausgenommen worden. Bisher wurden drei Anlagen errichtet, gegen die vierte läuft ein Gerichtsverfahren.

 

Die Bürgervertrauensperson für Gersbach ist eins der bisher wenigen Beispiele für den Einsatz eines solchen Instruments. Da dieser in ein ganzes Bündel von Maßnahmen eingebettet war, kann der Einfluss der Bürgervertrauensperson auf die Stimmung vor Ort nicht direkt ermittelt werden. Die Auswahl geschah auf eine sehr transparente Art und Weise: Die Person wurde auf einer öffentlichen Veranstaltung bestimmt und anschließend vom Ortschaftsrat mandatiert. Da das Genehmigungsverfahren ohne vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, war der Einsatz einer Vertrauensperson vorteilhaft.


Praxistipps

Die Wahl der Vertrauensperson auf einer öffentlichen Veranstaltung zu diskutieren, schafft Transparenz und Aufmerksam für die Maßnahme. Da auf einer solchen Veranstaltung jedoch nicht alle Bürger und auch keine repräsentative Auswahl der Bürgerschaft anwesend sind, ist ein offizielles Mandat des Gemeinde- oder Ortschaftsrats (als gewähltes Organ) zwingend notwendig.


Interessante Links und Literatur zum Thema Bürgervertrauensperson

Roßnagel et. Al (2016): Entscheidungen über dezentrale Energieanlagen in der Zivilgesellschaft. Vorschläge zur Verbesserung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Kassel: kassel university press. (Praxisbeispiel: Abschlussbericht des Forschungsprojekts DezentZivil)

 

team ewen et al. (2017): Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen – Defizite und Verbesserungsvorschläge. In: Agora Energiewende (2017): Wie weiter mit dem Ausbau der Windenergie? Zwei Strategievorschläge zur Sicherung der Standortakzeptanz von Onshore Windenergie: https://www.team-ewen.de/sites/team-ewen.de/files/documents/121_windenergie_papier_mit_deckblatt.pdf